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Kosten

Eine osteopathische Sitzung dauert ca. eine Stunde und kostet 110.- Euro. Dieser Preis richtet sich nach den Massgaben des Verbandes der Osteopathen VOD, wonach 60.- bis 150.- Euro für eine Sitzung bei einer durchschnittlicher Behandlunsdauer von 30 bis 50 Minuten empfohlen werden.

Dabei ist es nicht so, dass, wie in der Physiotherapie, eine Frequenz von zweimal pro Woche erforderlich ist. Vielmehr wird individuell am Ende der Sitzung entschieden, ob es sinnvoll und nötig ist, dass der Patient nach einer gewissen Zeit noch einmal vorstellig wird, oder ob die eine Sitzung ausreichend war. Der Zeitraum zwischen den Sitzungen wird so gewählt, dass dem Körper ausreichend Zeit gegeben wird, auf die Impulse der Behandlung zu reagieren (Minimum zwei bis drei Wochen, in der Regel eher fünf bis sechs Wochen). Nach vier Sitzungen sollte eine deutliche Besserung eingetreten sein; ist dies nicht der Fall, kann davon ausgegangen werden, dass die Osteopathie nicht das adäquate Mittel der Wahl für das individuelle Problem des Patienten ist und die Behandlung wird abgebrochen.

Die Osteopathie wird aktuell von den meisten Krankenkassen in Deutschland anteilig bezuschusst. Ob Ihre Krankenkasse auch dazu gehört erfahren Sie unter den Krankenkassen, unter www.osteokompass.de oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Es lohnt sich aber auf jeden Fall, auch bei den nicht aufgeführten Kassen anzufragen. Vielleicht wird in bestimmten Fällen die Behandlung, oder zumindest ein Teil, übernommen.

Bei den privaten Voll- und Zusatzversicherungen sollte immer vor Behandlungsbeginn nachgefragt werden, ob die Versicherung die Osteopathie übernimmt und unter welchen Voraussetzungen. Manche Versicherungen verlangen, dass die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt durchgeführt werden muss, damit die Kosten übernommen werden. Auf jeden Fall benötigt man für die osteopathische Behandlung, die von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird - und das ist in den meisten Fällen so - ein Privatrezept vom Arzt mit Diagnose. Ohne dieses Rezept darf der Physiotherapeut nicht tätig sein und auch die private Krankenversicherung wird in der Regel nur bezahlen, wenn ein solches Rezept vorliegt.

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